Für das Alter ist der 31.12. Stichtag.
Zweitmitgliedschaft: Bei Mitgliedschaft in einem weiteren Tennisverein wird ein reduzierter Jahresbeitrag erhoben, wenn in diesem Verein der volle Aktiven-Jahresbeitrag berechnet wird. Nachweis durch aktuelle Beitragsrechnung!
Arbeitsleistung nach § 5 der Satzung ist ein Einsatz bei der Bewirtung im Clubhaus bzw. beim Gemeindefest oder ein vom Vorstand für einen konkreten Fall nach Art und Umfang im Vorfeld genehmigter entsprechender Einsatz, ersatzweise EUR 75,00.
Mitglieder unter 18 Jahren sowie Mitglieder in Zweitmitgliedschaft sind von der Arbeitsleistung und damit auch von der Ausgleichszahlung entbunden. Ebenso sind von der Ableistung einer Arbeitsleistung alle Mitglieder entbunden, die in dem laufenden Jahr ihr 75. Lebensjahr vollenden.
Gaststunde: € 6,-- pro Platz; Gäste können nur gemeinsam mit Mitgliedern spielen.
Mahngebühren: 1. Mahnung € 1,50 / 2. Mahnung € 2,50 / 3. Mahnung € 2,50